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Terms and Conditions

**Allgemeine Geschäftsbedingungen- feel the nature e.U.**
 

 Sie können die AGB's als PDF hier downloaden.

Haupt -AGB – feel the nature e.U.

Rafflweg 4, 5324 Faistenau, UID: ATU78089603

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen feel the nature e.U. und natürlichen oder juristischen Personen („Kunde“). Sie gelten für die Bereiche:

  • Elektrotechnik

  • Fahrzeugausbau

  • Fahrradverleih

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn feel the nature e.U. diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. Vertragserfüllungshandlungen gelten nicht als Zustimmung.

Diese AGB gelten auch als Rahmenvereinbarung für alle zukünftigen Geschäfte.

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Beginn der Leistung zustande.

Zusagen, Garantien oder abweichende Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.

Kostenvoranschläge sind entgeltlich und werden bei Auftragserteilung gutgeschrieben.

3. Preise & Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro, exklusive Verpackung, Transport, Verladung, Versicherung und Zoll, sofern nicht anders vereinbart.

3.1 Preisänderungen / Preisgleitung

Bei Änderungen von Lohn‑ oder Materialkosten ab ±5 % seit Vertragsabschluss kann eine Anpassung erfolgen.

3.2 Wertsicherung bei Dauerschuldverhältnissen

Bei laufenden Leistungen erfolgt eine Wertsicherung nach dem VPI 2010.

3.3 Zusatzleistungen

Nicht im Auftrag enthaltene Leistungen werden angemessen vergütet.

3.4 Zahlung

  • 1/3 bei Vertragsabschluss

  • 1/3 bei Leistungsbeginn

  • Rest nach Fertigstellung

Skonto nur bei schriftlicher Vereinbarung.

 

 

3.5 Zahlungsverzug

  • Unternehmer: 9,2 % p.a. über Basiszinssatz

  • Verbraucher: 4 % p.a.

  • Mahnspesen: 30 € pro Mahnung (angemessen)

4. Beigestellte Ware

Für beigestellte Materialien kann ein Zuschlag von 5 % des Wertes verrechnet werden. Für Beistellungen besteht keine Gewährleistung.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat alle baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere:

  • Lage verdeckter Leitungen

  • statische Angaben

  • behördliche Bewilligungen

  • Energie & Wasser für Probebetrieb

  • betriebsbereite technische Anlagen

Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, ist die Leistung nicht mangelhaft.

6. Leistungsausführung

Nachträgliche Änderungen werden nur berücksichtigt, wenn sie technisch erforderlich sind.

Geringfügige sachlich gerechtfertigte Änderungen gelten als genehmigt.

Teilleistungen sind zulässig.

7. Leistungsfristen & höhere Gewalt

Fristen verlängern sich bei:

  • höherer Gewalt

  • Streik

  • Lieferverzug von Zulieferern

  • unvorhersehbaren Ereignissen

Bei Verzögerungen durch den Kunden verlängern sich Fristen entsprechend.

8. Gefahrtragung

  • Verbraucher: gemäß § 7b KSchG

  • Unternehmer: Gefahr geht bei Bereitstellung oder Übergabe an Transporteur über

 

 

9. Annahmeverzug

Bei Annahmeverzug kann feel the nature e.U.:

  • Lagergebühren verrechnen

  • Materialien anderweitig verwenden

  • nach Nachfrist vom Vertrag zurücktreten

10. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von feel the nature e.U.

Weiterveräußerung nur mit Zustimmung.

11. Schutzrechte Dritter

Bei behaupteten Schutzrechtsverletzungen kann die Leistung bis zur Klärung eingestellt werden. Der Kunde hält feel the nature e.U. schad‑ und klaglos.

12. Geistiges Eigentum

Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und Unterlagen bleiben Eigentum von feel the nature e.U. Weitergabe oder Vervielfältigung nur mit Zustimmung.

13. Gewährleistung

  • Unternehmer: 1 Jahr

  • Verbraucher: gesetzliche Fristen

  • Zwei Verbesserungsversuche sind einzuräumen

  • Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen

  • Keine Gewährleistung bei unsachgemäßer Behandlung, Fremdeingriffen oder inkompatiblen Anlagen

14. Haftung

Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei Unternehmern ist die Haftung auf die Versicherungssumme begrenzt.

Keine Haftung für:

  • unsachgemäße Behandlung

  • Nichtbefolgen von Anleitungen

  • natürliche Abnutzung

  • fehlende Wartung

 

 

 

 

15. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie – sofern erforderlich – zur Wahrung berechtigter Interessen verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Für Datenschutzanfragen steht der Datenschutzbeauftragte Michael Reiter unter info@feelthenature.org oder +43 676 755 1 888 zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Datenschutz können jederzeit angefordert werden.

 

16. Rücktrittsrecht für Verbraucher

Verbraucher können binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss zurücktreten.

Bei Dienstleistungen, die innerhalb von 7 Werktagen beginnen, besteht kein Rücktrittsrecht.

17. Salvatorische Klausel

Unwirksame Bestimmungen werden durch wirtschaftlich gleichwertige ersetzt.

18. Gerichtsstand & Recht

Es gilt österreichisches Recht, UN‑Kaufrecht ausgeschlossen.

Gerichtsstand: Salzburg

 

19. Schlussbestimmungen

Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und von feel the nature e.U. bestätigt wurden. Einseitige Zusätze des Kunden sind unwirksam.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ANHANG 1 – Besondere Bedingungen Elektrotechnik

1. Geltungsbereich

Diese besonderen Bedingungen gelten zusätzlich zu den Haupt‑AGB für alle Leistungen im Bereich Elektrotechnik, insbesondere Planung, Lieferung, Montage, Reparatur, Wartung und Inbetriebnahme elektrischer Anlagen und Geräte.

2. Beigestellte Ware (Beistellungen)

Werden Geräte, Materialien oder Komponenten vom Kunden beigestellt, gilt:

  • Zuschlag: 5 % des Wertes der beigestellten Ware

  • Keine Gewährleistung für beigestellte Teile

  • Funktionsfähigkeit, Kompatibilität und Qualität liegen in der Verantwortung des Kunden

  • Verzögerungen oder Mehraufwand durch Beistellungen werden gesondert verrechnet

3. Bonitätsprüfung

Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass seine Daten zum Zweck des Gläubigerschutzes an folgende Verbände übermittelt werden dürfen:

  • AKV

  • ÖVC

  • ISA

  • KSV 1870

Dies erfolgt ausschließlich zur Bonitätsprüfung und Risikobewertung.

4. Schutzrechte Dritter

Bringt der Kunde Pläne, Unterlagen oder geistige Schöpfungen ein und werden diesbezüglich Schutzrechte Dritter geltend gemacht, kann feel the nature e.U.:

  • die Leistung bis zur Klärung einstellen

  • Ersatz notwendiger Kosten verlangen

Der Kunde hält feel the nature e.U. schad‑ und klaglos.

 

 

 

 

 

 

 

 

5. Geistiges Eigentum

Alle von feel the nature e.U. erstellten:

  • Pläne

  • Skizzen

  • Berechnungen

  • Kostenvoranschläge

  • technische Unterlagen

bleiben geistiges Eigentum des Unternehmens.

Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedürfen der schriftlichen Zustimmung.

Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller im Zuge der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen.

6. Mitwirkungspflichten (elektrotechnische Besonderheiten)

Zusätzlich zu den allgemeinen Mitwirkungspflichten gilt:

  • Lage verdeckter Leitungen (Strom, Gas, Wasser) ist vor Arbeitsbeginn mitzuteilen

  • statische Angaben und bauliche Besonderheiten sind bereitzustellen

  • Energie und Wasser für Probebetrieb sind bereitzustellen

  • technische Anlagen des Kunden müssen betriebsbereit und kompatibel sein

  • Zugang zu Arbeitsbereichen muss frei und sicher sein

Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, ist die Leistung nicht mangelhaft.

7. Leistungsausführung

  • Änderungen werden nur berücksichtigt, wenn sie technisch notwendig sind

  • geringfügige sachlich gerechtfertigte Änderungen gelten als genehmigt

  • Teilleistungen sind zulässig

  • bei beschleunigter Ausführung (z. B. Überstunden) können Mehrkosten verrechnet werden

 

 

 

 

 

 

 

8. Leistungsfristen

Fristen verlängern sich bei:

  • höherer Gewalt

  • Streik

  • Lieferverzug von Zulieferern

  • unvorhersehbaren Ereignissen

  • Verzögerungen durch den Kunden

Bei Lagerung von Materialien aufgrund von Verzögerungen kann eine Lagergebühr verrechnet werden.

9. Hinweis auf Beschränkung des Leistungsumfanges

Bei Montage‑ und Instandsetzungsarbeiten können Schäden entstehen, wenn:

  • Leitungen oder Bauteile verdeckt und nicht erkennbar sind

  • Mauerwerk bindungslos oder schadhaft ist

  • Materialfehler im Bestand vorliegen

Solche Schäden sind nur zu vertreten, wenn sie schuldhaft verursacht wurden.

Behelfsmäßige Instandsetzungen haben nur eingeschränkte Haltbarkeit.

10. Gefahrtragung

  • Verbraucher: gemäß § 7b KSchG

  • Unternehmer: Gefahr geht bei Bereitstellung oder Übergabe an Transporteur über

11. Annahmeverzug

Bei Annahmeverzug kann feel the nature e.U.:

  • Materialien anderweitig verwenden

  • Lagergebühren verrechnen

  • nach Nachfrist vom Vertrag zurücktreten

 

 

 

 

 

 

 

 

12. Gewährleistung

  • Unternehmer: 1 Jahr

  • Verbraucher: gesetzliche Fristen

  • zwei Verbesserungsversuche sind einzuräumen

  • Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen

  • keine Gewährleistung bei:

    • unsachgemäßer Behandlung

    • Fremdeingriffen

    • inkompatiblen Anlagen

    • fehlender Wartung

Der Kunde hat mitzuwirken, indem er eine sofortige Mängelfeststellung ermöglicht.

13. Haftung

Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei Unternehmern ist die Haftung auf die Versicherungssumme begrenzt.

Keine Haftung für:

  • unsachgemäße Behandlung

  • Überbeanspruchung

  • Nichtbefolgen von Anleitungen

  • natürliche Abnutzung

  • fehlende Wartung

Wenn der Kunde eine Versicherung hat, ist diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ANHANG 2 – Besondere Bedingungen Fahrzeugausbau

Dieser Anhang ergänzt die Haupt‑AGB um alle speziellen Regelungen für Planung, Lieferung, Umbau und Montage von Fahrzeugausbauten.

1. Geltungsbereich & Vertragsabschluss

Diese besonderen Bedingungen gelten für alle Leistungen im Bereich Fahrzeugausbau, insbesondere:

  • Planung

  • Lieferung

  • Umbau

  • Montage

  • Einbau von Komponenten und Systemen

Angebote sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Bestätigung oder

  • konkludente Annahme (z. B. tatsächliche Lieferung oder Beginn der Arbeiten)

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

2. Preise & Zahlungsbedingungen

2.1 Preisangaben

Preisangaben sind grundsätzlich keine Pauschalpreise.

Preissteigerungen durch Hersteller/Importeur bis zu 10 % gelten als akzeptiert. Bei höheren Preissteigerungen hat der Kunde ein Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen ab Mitteilung.

2.2 Beigestellte Waren

Für beigestellte Waren kann ein Zuschlag von 5 % des Wertes verrechnet werden.

2.3 Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind entgeltlich, werden aber bei Auftragserteilung angerechnet.

 

 

 

 

 

 

 

2.4 Zahlungsmodalitäten

  • 10 % Anzahlung binnen 14 Tagen ab Auftragsbestätigung

  • Restzahlung binnen 14 Tagen nach Rechnung bzw. spätestens bei Übergabe

Alternative Werklohnregelung (falls vereinbart):

  • 1/3 bei Vertragsabschluss

  • 1/3 bei Leistungsbeginn

  • Rest nach Fertigstellung

Skonto nur bei schriftlicher Vereinbarung.

2.5 Zahlungsverzug

  • Unternehmer: 9,2 % p.a. über Basiszinssatz

  • Verbraucher: 4 % p.a.

  • Mahnspesen: 30 € pro Mahnung

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

  • das Fahrzeug sauber und betriebsbereit zum vereinbarten Termin bereitzustellen

  • alle erforderlichen Unterlagen, Pläne, Genehmigungen und Informationen rechtzeitig zu übergeben

  • Treibstoff/Energie für Probebetrieb bereitzustellen

  • auf im Fahrzeug befindliche Gegenstände hinzuweisen, die nicht zum Betrieb gehören

  • bestehende Garantievereinbarungen mit Dritten vorzulegen

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist die Leistung nicht mangelhaft.

4. Leistungsausführung & Fristen

4.1 Änderungen

Nachträgliche Änderungswünsche werden nur berücksichtigt, wenn sie technisch erforderlich sind.

Geringfügige, sachlich gerechtfertigte Änderungen gelten als vorweg genehmigt.

 

 

 

 

 

 

4.2 Fristverlängerungen

Fristen verlängern sich bei:

  • Änderungen nach Auftragserteilung

  • höherer Gewalt

  • Streik

  • unvorhersehbaren Verzögerungen

  • Verzögerungen durch den Kunden

4.3 Beschleunigte Ausführung

Wünscht der Kunde eine schnellere Ausführung, können Überstunden und Mehrkosten verrechnet werden.

4.4 Verbindlichkeit von Terminen

Liefer‑ und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn schriftlich zugesagt.

5. Übernahme, Annahmeverzug & Standgebühr

5.1 Abnahmeort

Abnahmeort ist der Firmensitz von feel the nature e.U.

5.2 Abholfrist

Nach Anzeige der Fertigstellung ist das Fahrzeug binnen 14 Tagen abzuholen.

5.3 Standgebühr

Bei verspäteter Übernahme kann eine angemessene Standgebühr verrechnet werden.

5.4 Annahmeverzug

Bei Annahmeverzug ist feel the nature e.U. berechtigt:

  • das Fahrzeug zu verwahren oder einzulagern

  • Lagergebühren zu verrechnen

  • nach Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten

6. Eigentumsvorbehalt & Zurückbehaltung

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt der Ausbau Eigentum von feel the nature e.U.

Bei Zahlungsverzug kann die Herausgabe verlangt werden.

Das Recht zur Zurückbehaltung des Fahrzeugs besteht bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen.

 

 

 

7. Gewährleistung & Haftung

7.1 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Besondere Fristen:

  • gebrauchte Teile: 1 Jahr

  • Tauschaggregate: 6 Monate

Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.

Zwei Verbesserungsversuche sind einzuräumen.

Keine Gewährleistung bei:

  • unsachgemäßer Behandlung

  • eigenmächtigen Umbauten

  • Verwendung nicht genehmigter Teile

  • natürlichem Verschleiß

7.2 Haftung

Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Ansonsten ist die Haftung ausgeschlossen bzw. auf die Versicherungssumme begrenzt.

8. Probefahrten & Pannendienst

feel the nature e.U. ist zu Probefahrten und Probeläufen berechtigt.

Schäden bei Probefahrten durch den Kunden oder Dritte sind vom jeweiligen Verursacher zu tragen.

Behelfsmäßige Instandsetzungen haben nur eingeschränkte Haltbarkeit.

9. Rücktrittsrecht & Salvatorische Klausel

Verbraucher haben ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

 

 

 

 

 

 

ANHANG 3 – Besondere Mietbedingungen Fahrradverleih

Diese besonderen Mietbedingungen gelten zusätzlich zu den Haupt‑AGB für alle Mietvorgänge von Fahrrädern und E‑Bikes an der Selfservice‑Station Am Lindenplatz 2, 5324 Faistenau sowie an allen weiteren Verleihstellen von feel the nature e.U.

1. Allgemeines

Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den Bedingungen dieses Anhangs sowie den Haupt‑AGB. Mit Abschluss des Mietvorgangs akzeptiert der Kunde diese Bedingungen.

Mindestalter für die Anmietung: 18 Jahre. Zur Identifikation ist ein gültiger Lichtbildausweis vorzulegen; die Daten dürfen zur Identifikation gespeichert werden.

2. Mietdauer & Rückgabe

2.1 Mietmodelle

  • Tages- / Mehrtagesmiete: Rückgabe bis 20:00 Uhr

  • Halbtag vormittags: Rückgabe bis 12:00 Uhr

  • Halbtag nachmittags: Rückgabe bis 18:00 Uhr

2.2 Zustand bei Rückgabe

Das Fahrrad/E‑Bike ist:

  • sauber

  • funktionstüchtig

  • ordnungsgemäß versperrt

zurückzugeben. Bei E‑Bikes ist das Ladegerät anzuschließen.

2.3 Verspätete Rückgabe

Verspätungen werden entsprechend der Zusatzzeit verrechnet. Bei Nicht‑Rückgabe ohne Meldung kann Anzeige erstattet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.4 Nichtbenützung

  • Schlechtwetter: keine Verrechnung

  • Vorzeitige Rückgabe: kein Anspruch auf Rückerstattung

3. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

  • das Fahrrad vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit zu prüfen

  • Schäden oder Defekte sofort zu melden

  • das Fahrrad stets versperrt abzustellen

  • ausgeliehene Artikel (Helme, Schlösser, Zubehör) sorgfältig zu behandeln

  • das Fahrrad nur bestimmungsgemäß zu verwenden

  • Transport nur mit vorheriger Genehmigung

  • Maximalgewicht Lenker: 120 kg

Der Kunde haftet für alle während der Mietzeit verursachten Personen‑ und Sachschäden.

4. Verlust, Diebstahl & Beschädigung

4.1 Haftung

Der Kunde haftet für:

  • Verlust

  • Diebstahl

  • Beschädigung

  • unsachgemäße Nutzung

Ersetzt werden:

  • der Zeitwert oder

  • die Reparaturkosten

4.2 Versicherung

Das Mietmaterial ist nicht versichert. Eine private Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

5. Reservierung & Stornierung

5.1 Reservierung

Eine Reservierung ist erst nach Bestätigung durch feel the nature e.U. gültig.

 

 

 

 

5.2 Stornobedingungen

  • > 7 Tage vor Mietbeginn: kostenlos

  • < 7 Tage vor Mietbeginn: 20 € pro Rad

  • Stornierung am selben Tag oder Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises

  • Stornierung genau 7 Tage vorher: keine Kosten, ggf. Rückerstattung der Anzahlung

5.3 Nichtabholung

Bei Nichtabholung ohne Stornierung wird der volle Mietpreis verrechnet.

6. Haftungsausschluss des Vermieters

feel the nature e.U. übernimmt keine Haftung für:

  • Verletzungen

  • Unfälle

  • Sachschäden

  • Schäden durch unsachgemäße Nutzung

  • Schäden durch Dritte

Der Kunde trägt die volle Verantwortung für sich und das Fahrrad während der gesamten Mietdauer.

Ein Fahrradschloss ist im Mietpreis enthalten; das Absperren bei Nichtbenutzung wird ausdrücklich empfohlen.

7. Weitergabe & Bedienung

Die Weitergabe des Fahrrads an Dritte ist nicht gestattet.

Der Kunde wird über Bedienung, Sicherheitsvorschriften und Besonderheiten informiert und verpflichtet sich zu ordnungsgemäßer Nutzung.

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